Gottesdienst Team
Einmal im Monat trifft sich das Gottesdienst-Team in einer offenen Runde zu einem „spirituellem Frühstück“. Neben Kaffee, Kuchen und Pikantem ist viel Raum zum Gedankenaustausch rund um das gottesdienstliche Feiern.
Von der Kirchenraumgestaltung über Lesungen, Gebete, Austeilung beim Abendmahl bis hin zum Gestalten der ganzen Liturgie – all das gehört zum gemeinsamen Feiern.Wir nähern uns verschiedenen Themen an, hinterfragen einzelne Teile des Gottesdienstes, manches wird uns ganz neu bewusst und wertvoll. Das Nebeneinander verschiedener Bibelübersetzungen, kreative von uns gestaltete Psalmgebete, neue Lieder und mitreißende Texte regen zum Austausch und Weiterdenken an.Seit einigen Jahren gestalten wir in regelmäßigen Abständen auch einen Team-Gottesdienst, in dem die ganze Liturgie in verteilten Rollen von uns gestaltet wird.
Wir sind eine bunt gemischte Gruppe – Junge und Alte, Männer und Frauen – und freuen uns über alle, die auch Lust am Gottesdienstfeiern haben, vielleicht mal eine Lesung oder ein Gebet lesen wollen oder einfach aus reiner Neugierde zu unserem Gottesdienst-Team dazustoßen wollen.
Das Gottesdienst-Team
Auskünfte unter 0699/18877251 (Pfarrerin Astrid Körner)
Kirchenbeitragsreferentinnen
Annemarie Meixner und Beate Aichholzer arbeiten in der Kirchenbeitragsstelle unserer Pfarrgemeinde. Gerne nehmen sie sich Zeit für Ihre Anliegen.
Parteienverkehr der Kirchenbeitragsstelle:
Dienstags von 16 bis 19 Uhr
Donnerstags von 16 bis 18 Uhr
Kontaktdaten:
E-Mail-Adresse: kb.villach-stadtpark@evang.at
Telefonnummer: +43 699 18877 248
Antworten zum Kirchenbeitrag
Warum darf die Evangelische Kirche in Österreich Kirchenbeitrag einheben?
Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).
Unter folgendem Link können Sie Ihren Kirchenbeitrag anonym berechnen. www.gerecht.at