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Kirchenbeitragsreferentinnen

Potraitbild Annemarie Meixner
Potraitbild Beate Aichholzer

Annemarie Meixner und Beate Aichholzer arbeiten in der Kirchenbeitragsstelle unserer Pfarrgemeinde. Gerne nehmen sie sich Zeit für Ihre Anliegen.

Parteienverkehr der Kirchenbeitragsstelle:

 

Dienstags von 16 bis 19 Uhr

Donnerstags von 16 bis 18 Uhr

Kontaktdaten:

 

E-Mail-Adresse: kb.villach-stadtpark@evang.at

Telefonnummer: +43 699 18877 248

 

Antworten zum Kirchenbeitrag

Warum darf die Evangelische Kirche in Österreich Kirchenbeitrag einheben?

   

Aufgrund des Bundesgesetzes 182 vom 6. Juli 1961, dem sogenannten Protestantengesetz, darf die Evangelische Kirche in Österreich zur Deckung Ihres finanziellen Aufwandes von ihren Mitgliedern Beiträge einheben. Die Pfarrgemeinden dürfen ihrerseits zur Deckung ihres finanziellen Aufwandes im Rahmen der Kirchenbeitragseinhebung Zuschläge (die sogenannte Gemeindeumlage) einheben. Die Regelung über die Kirchenbeitragseinhebung und die Verwendung der Kirchenbeiträge erfolgt im Rahmen der kirchlichen Gesetzgebung (Kirchenbeitrags- und Finanzausgleichsordnung).

Unter folgendem Link können Sie Ihren Kirchenbeitrag anonym berechnen. www.gerecht.at

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