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Wir sind während der Sprechstunden gerne für Sie da und freuen uns auf Ihren Besuch.
Nachfolgend die wichtigsten Dinge auf einen Blick: Kontoverbindung, Ermäßigung, Änderungen, Studienbestätigung, Mahnungen
Bankverbindung
Evang. PfG. Villach-Stadtpark - Kirchenbeitrag Kto.Nr.: 0051436 BLZ: 46660 (SPARDABank)
Bitte nur für Einzahlung des Kirchenbeitrags. Unser Spendenkonto finden Sie hier.
Bei Einzahlung via Online-Banking oder Telebanking geben Sie bitte die auf dem Zahlschein angegebene zwölfstellige Zahl in das Feld "Kundendaten" ein. Damit ermöglichen Sie uns eine exakte Zuordnung Ihrer Einzahlung.
Ermäßigung
Eine Ermäßigung des Kirchenbeitrages ist bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen möglich. In diesem Fall ersuchen wir Sie um Vorlage von
- Einkommensnachweisen (Gehalt/Lohn)
- Einkommenssteuerbescheiden
- Arbeitslosengeld/(Sonder-)Notstandshilfe
- Nachweis über Sonderausgaben (Kredit f. Wohnraumbeschaffung, Lebensversicherung)
- Nachweis über außergewöhnliche finanzielle Belastungen.
Ohne diese Nachweise wird die Berechnung Ihres Kirchenbeitrages aufgrund einer Schätzung vorgenommen, die möglicherweise nicht Ihrem tatsächlichen Einkommen entspricht.
Um Unstimmigkeiten vermeiden zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Änderungen Adresse, Beruf, Familienstand
Wir ersuchen Sie, uns Änderungen Ihrer Wohnadresse, Ihres Berufes (bzw. Berufstätigkeit/Pensionierung/Karenz) oder Familienstandes (Eheschließung/-scheidung, Namensänderung) zeitgerecht bekannt zu geben, damit wir diese bei der Vorschreibung berücksichtigen können.
Studienbestätigung
Um eine Befreiung vom Kirchenbeitrag aufgrund eines (Erst-)Studiums zu gewähren, benötigen wir den Nachweis, dass Sie im laufenden Jahr studieren. Wir ersuchen Sie daher, uns die Studienbestätigungen rechtzeitig zu schicken. Sie helfen uns damit Zeit, Druckkosten und Porto zu sparen - Geld, das wir gerne für die vielen Aufgaben verwenden würden. Einfach die Studienbestätigung einscannen und uns per Mail schicken. Danke!
Mahnungen
Leider sind wir in vielen Fällen gezwungen, den ausständigen Kirchenbeitrag einzumahnen. Dadurch entstehen der Pfarrgemeinde und auch Ihnen unnötige Mehrkosten, die leicht eingespart werden können. Wir dürfen Sie daher bitten, mit uns rechtzeitig Kontakt aufzunehmen, falls Sie den Vorschreibungsbescheid verlegt haben, Zahlscheine benötigen oder eine Teilzahlung vereinbaren möchten. |